Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37908
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14 (https://dejure.org/2016,37908)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 (https://dejure.org/2016,37908)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2016 - 2 L 65/14 (https://dejure.org/2016,37908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietskörperschaft, kommunale; Kulturdenkmal; Verlust : Eigenschaft; Zumutbarkeit : Erhaltung; Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

  • rechtsportal.de

    Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch die kommunale Gebietskörperschaft; Verursachen der Bindung von Haushaltsmitteln durch die Aufgaben des Denkmalschutzes bzgl. Erfüllens der eigenen Aufgaben i.R.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Erteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch die kommunale Gebietskörperschaft; Verursachen der Bindung von Haushaltsmitteln durch die Aufgaben des Denkmalschutzes bzgl. Erfüllens der eigenen Aufgaben i.R.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Erteilung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übermäßige Bindung von Haushaltsmittel zur Erfüllung von Denkmalschutz kann unzumutbar sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Aus diesem Grund könne sich der Beklagte auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18.02.2015 (2 L 175/13) berufen.

    Die Beantwortung der Frage, ob die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals entfallen ist, muss daher von den Gründen der Unterschutzstellung ausgehen und prüfen, ob die hierfür maßgeblichen Teile des Gebäudes in einem solchen Umfang zerstört worden oder sonst weggefallen sind, dass die verbliebene historische Substanz keinen Zeugniswert mehr besitzt (Urt. d. Sen. v. 18.02.2015 - 2 L 175/13 -, juris RdNr. 50, m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.02.2015 - 2 L 175/13 -, juris) sich ein privater Grundstückseigentümer nicht auf die Unzumutbarkeit eines Erhaltungsaufwands berufen kann, wenn die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten dadurch verursacht worden ist, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichem Recht zuwider unterblieben sind (§ 10 Abs. 5 Satz 3 DenkmSchG LSA).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Denkmalwürdig ist ein Gebäude, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (Urt. v. 15.12.2011 - 2 L 152/06 -, juris RdNr. 55, m.w.N.).

    Das Gericht darf deshalb bei seiner Entscheidung die fachkundigen Stellungnahmen dieser Fachbehörde verwerten (vgl. OVG LSA, Urt. v. 15.12.2011, a.a.O., RdNr.83).

    Anders ist es nur, wenn sich der Zustand des Gebäudes infolge äußerer Einflüsse (Feuchtigkeit, Immissionen, Beanspruchung der Substanz durch übliche oder übermäßige Nutzung) so stark verschlechtert hat, dass ohne eine Sanierung der Verlust des Gebäudes zu erwarten und die Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Zustands wie eine Neuerrichtung zu werten ist (Urt. v. 15.12.2011, a.a.O., RdNr. 90).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Vielmehr kann es die Behebung städtebaulicher Missstände auch erfordern, Ziele insbesondere sozialer Art zu verfolgen (vgl. Roeser, Berliner Kom. zum Baugesetzbuch, 3. Aufl., § 136 RdNr. 29; BVerwG, Urt. v. 24.05.2006 - 4 C 9.04 -, juris RdNr. 22).

    Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Begrenzung von Mieten aus sozialen Gründen grundsätzlich kein zulässiges Mittel des Ausgleichs zwischen verschiedenen zu berücksichtigen Belangen im Sanierungsgebiet ist (vgl. Roeser, a.a.O. RdNr. 31) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es mit dem System der Regelungen des städtebaulichen Sanierungsrechts in §§ 136 ff. BauGB unvereinbar, die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen davon abhängig zu machen, dass an der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Wohnbevölkerung des Sanierungsgebiets orientierte Mietobergrenzen eingehalten werden (BVerwG, Urt. v. 24.05.2006 - 4 C 9/04 -, a.a.O., RdNr. 33).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Zu berücksichtigen ist aber auch, dass es sich bei der Denkmalpflege, zu der die Klägerin nach Art. 36 Abs. 4 LVerf verpflichtet ist, um eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, juris).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Der Klägerin als kommunale Gebietskörperschaft steht der Grundrechtsschutz des Eigentums jedoch nicht zur Seite, weil sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht in der grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet, die Art. 14 Abs. 1 GG voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82; BVerwG Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 15/85 -, NVwZ 1989, 247 [249]).
  • OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06

    Denkmalschutz; Denkmalschutz; Abriss; Denkmal; Erlaubnis; Anspruch; Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Durch die Aufhebung von § 10 Abs. 7 DenkmSchG LSA hat der Landesgesetzgeber erreichen wollen, dass konkrete Erhaltungsmaßnahmen auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur dann von der Denkmalschutzbehörde angeordnet werden können, wenn die Erhaltung den Eigentümer nicht unzumutbar belastet, obwohl die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sich nicht auf den Eigentumsschutz des Art. 14 GG berufen können (vgl. Beschl. des Sen. v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1989 - 1 S 736/88

    Abwägung von Belangen des Denkmalschutzes gegenüber dem Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Der Klägerin als kommunale Gebietskörperschaft steht der Grundrechtsschutz des Eigentums jedoch nicht zur Seite, weil sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht in der grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet, die Art. 14 Abs. 1 GG voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82; BVerwG Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 15/85 -, NVwZ 1989, 247 [249]).
  • OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14

    Kulturdenkmal, öffentliches Unternehmen; Erhaltenspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).
  • BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07

    Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04

    Denkmalschutzrechtliche Entschädigung

  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

    Um dem Wohl der Allgemeinheit gerecht zu werden, sollen nach § 135 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 BauGB die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuert und fortgeschrieben werden, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes verbessert und vor allem auch den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden (hierzu auch OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 68 ff.).

    Danach ist geklärt, dass sich diese als "Teil der staatlichen Verwaltung" ebenfalls nicht auf das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 52).

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 58).

    In Anlehnung an die zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.08.2016 (a.a.O.) darf der mit Blick auf den Denkmalschutz verfassungsrechtlich geforderte Zugriff auf Haushaltsmittel bei der kommunalen Gebietskörperschaft nicht dazu führen, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2022 - 2 M 131/21

    Denkmalrechtliche Sanierungsanordnung zur Verhinderung eines drohenden

    In dem Verfahren 2 L 65/14 habe seine Mutter als Beigeladene erfolgreich ein Denkmal vor dem Abbruch geschützt.

    Soweit der Senat in dem Verfahren 2 L 65/14 die Sachkompetenz des Herrn Dipl.-Ing.

    Diese Voraussetzungen sind nicht nur dann gegeben, wenn der Verpflichtete im Laufe der Lebenszeit eines Denkmals als Eigentümer dieser Sache Unterhaltungsmaßnahmen unterlassen hat, sondern auch dann, wenn der Verpflichtete "sehenden Auges" ein sanierungsbedürftiges Denkmal erwirbt, die Denkmaleigenschaft kennt und die Sanierungsbedürftigkeit offensichtlich ist (Urteile des Senats vom 18. August 2016 - 2 L 65/14 - juris Rn. 60 und vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 -, juris Rn. 87).

  • OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22

    Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche

    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)] Ausgangspunkt für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Sanierungskosten, d.h. die gesamten Kosten, welche die Erhaltung des Denkmals sichern und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglichen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2022 - 2 L 84/20

    Denkmalschutz und kommunale Planungshoheit; gesteigerte Erhaltungspflicht von

    Zwar stellt die gemeindliche Planungshoheit einen im Rahmen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA zu berücksichtigenden Belang dar (vgl. Urteil des Senats vom 18. August 2016 - 2 L 65/14 - juris Rn. 65).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 18. August 2016 - 2 L 65/14 - juris, Rn. 56) die Auffassung vertreten hat, aus der Verpflichtung der kommunalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung des Landes bei der Aufgabe des Denkmalschutzes ergebe sich eine gegenüber privaten Eigentümern gesteigerte Erhaltungspflicht, hält er daran nicht mehr fest.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Die Zumutbarkeit kann ferner davon beeinflusst werden, ob der Eigentümer Vorteile aus dem Risiko - etwa durch einen reduzierten Kaufpreis oder einen erhöhten Pachtzins - erzielt hat (zur Haftung als Zustandsstörer: vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1 = juris Rn. 59 f., auf dessen Maßstäbe das BVerfG in seiner Entscheidung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit im Denkmalrecht verweist: Nichtannahmebeschl. v. 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08 -, NVwZ 2010, 957 = juris Rn. 24; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 60).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2022 - 1 LA 26/21

    Denkmalschutz; denkmalschutzrechtliche Anordnung; Erhaltungspflicht; unterlassene

    Die Zumutbarkeit kann ferner davon beeinflusst werden, ob der Eigentümer Vorteile aus dem Risiko - etwa durch einen reduzierten Kaufpreis oder einen erhöhten Pachtzins - erzielt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1 = BRS 63 Nr. 212 = juris Rn. 59 f., auf dessen Maßstäbe das BVerfG in seiner Entscheidung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit im Denkmalrecht verweist: Beschl. v. 14.4.2010 - 1 BvR 2140/08 -, BRS 76 Nr. 2013 = NVwZ 2010, 1574 = juris Rn. 24; OVG LSA, Urt. v. 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 60).
  • VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20

    "Abriss denkmalgeschützter Villa"

    Insoweit ist von einem Erwerb "sehenden Auges" auszugehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 10547/09, Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14, Rn. 60, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht